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Tegel – Betriebspflicht aufgehoben

© airport-regional.de/ Möller 2021

Im November 2020 erfolgte am Flughafen Berlin-Tegel der letzte Start eines Passagierflugzeuges. Wird nach länger als 6 Monaten kein Gebrauch von der zuvor erteilten Betriebsgenehmigung gemacht – geregelt in § 20 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – erlischt die Betriebsgenehmigung. Mit Ablauf der Frist besteht somit ab 5. Mai 2021 für den ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel keine Betriebspflicht mehr. Zum Zweck der Aufrechterhaltung der Hindernisfreiheit zur ungehinderten Nutzbarkeit der An- und Abflugbereiche, sind in der Umgebung eines Flughafens (gemäß § 12 LuftVG) Beschränkungen durch Bauschutzbereiche zu erlassen (fachplanerische Festlegungen zur Sicherung von Bauhöhenbeschränkungen). Die zuständige Baugenehmigungsbehörde darf dabei bauliche Anlagen innerhalb der festgesetzten Bauschutzbereiche nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde genehmigen. Mit Wegfall der Betriebspflicht ist somit auch der bisherigen Bauschutzbereich um den ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel nicht mehr existent.

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