Tegel – Betriebspflicht aufgehoben

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Im November 2020 erfolgte am Flughafen Berlin-Tegel der letzte Start eines Passagierflugzeuges. Wird nach länger als 6 Monaten kein Gebrauch von der zuvor erteilten Betriebsgenehmigung gemacht – geregelt in § 20 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – erlischt die Betriebsgenehmigung. Mit Ablauf der Frist besteht somit ab 5. Mai 2021 für den ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel keine Betriebspflicht mehr. Zum Zweck der Aufrechterhaltung der Hindernisfreiheit zur ungehinderten Nutzbarkeit der An- und Abflugbereiche, sind in der Umgebung eines Flughafens (gemäß § 12 LuftVG) Beschränkungen durch Bauschutzbereiche zu erlassen (fachplanerische Festlegungen zur Sicherung von Bauhöhenbeschränkungen). Die zuständige Baugenehmigungsbehörde darf dabei bauliche Anlagen innerhalb der festgesetzten Bauschutzbereiche nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde genehmigen. Mit Wegfall der Betriebspflicht ist somit auch der bisherigen Bauschutzbereich um den ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel nicht mehr existent.

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BER Terminal 5/ Terminal Schönefeld (alt) schließt

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Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat aufgrund der geringen Auslastung, hervorgerufen durch die anhaltende Corona-Pandemie, beschlossen, das BER Terminal 5 (ehemals Hauptterminal Flughafen Berlin-Schönefeld) ab 23. Februar 2021 für zunächst ein Jahr zu schließen. Fraglich ist, ob das Termin 5 danach jemals wieder in Betrieb gehen wird.

BER Touchdown 07R

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Betrieb auch auf der Südbahn. Nach der Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg-International Williy-Brandt am 31.10.2020 wird am 4. November auch die Südbahn offiziell in Betrieb genommen. Allerdings erfolgte der erste Flugbetrieb auf der neuen Bahn bereits 2012, als eine Maschine der Bundeswehr im Rahmen der ILA die erste Landung durchführte. Das Bild oben zeigt eine Landung einer Aeroflot-Maschine im Mai 2015.