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Flugplatz Strausberg/ EDAY – Planfeststellung, NfL I-327/ 01 und JAR-OPS1

Am 17.10.2005 wurde von der Flugplatz Strausberg GmbH (Bezeichnung 2005) als Vorhabensträgerin der Antrag auf Planfeststellung zum Ausbau des Flugplatzes beim zuständigen Landesamt für Bauen und Verkehr (seit 2006 Gemeinsame Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg) gestellt, welche daraufhin ein Änderungsplanfeststellungsverfahren nach § 8 LuftVG einleitete. Durch das Planfeststellungsverfahren (PFV) werden alle für die Änderung des VLP Strausberg erforderlichen Einzelgenehmigungen nach LuftVG, LuftVZO und nach UVPG beantragt. Gleichzeitig zur beantragten Planfeststellung wurde die notwendige Genehmigung zur Änderung der Anlage und des Betriebes nach § 6 LuftVG beantragt. Die bisherige Genehmigung nach § 6 LuftVG des VLP lässt die Nutzung durch Flugzeuge bis 8 t MTOW nach Sichtflugregeln zu. Der Betrieb von Flugzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis ca. 8 t, v.a. im gewerblichen Einsatz, kann nach den neuen Anforderungen der RL für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen im Sichtflugbetrieb nach NfL I-327/ 01 und insbesondere auf Grund der neuen europäischen Sicherheitsanforderungen nach JAR-OPS 1 nur aufrechterhalten werden, wenn ein Ausbau der Betriebsflächen erfolgt. Das Hauptziel des PFV und damit der Ausbauplanungen ist damit die Verlängerung der Start- und Landebahn 05/23 auf insgesamt 1.650 m. Dies soll durch die Verlängerung der bestehenden SLB um 300 m in nordöstlicher Richtung mit gleichzeitiger Verlegung der Schwelle 23 an das geplante neue Bahnende sowie durch eine Verlängerung um 150 m in südwestlicher Richtung erfolgen. Des weiteren sollen Rollwege sollen neu angelegt und alte Rollwege zurückgebaut werden sowie eine Anpassung der SLB-Befeuerung erfolgen. Weiterhin sollen neue Rand-, Gleitwinkel- sowie Rollbahnrandfeuer installiert werden. Für neue bauliche Anlagen von Luftfahrtzweckbauten wie Einstellhallen, Gebäude für Produktion, Wartung und Instandhaltung sowie Gebäude für sonstige luftfahrttechnische Betriebe sollen Baufelder (II-III) mit einer nutzbaren Gesamtfläche von ca. 10 ha erschlossen werden. Durch die geplanten Erweiterungsmaßnahmen wird sich die Flugplatzfläche um ca. 4,3 ha vergrößern und damit insgesamt ca. 147 ha umfassen. Die Ausbaumaßnahmen im Zuge des PFV sollen durch eine 100 %-ige Eigenfinanzierung realisiert werden. Neben dem Antrag auf Planfeststellung zur Erweiterung der Betriebsflächen und des Flugbetriebs wurde gleichzeitig ein Antrag auf Genehmigung für den Instrumentenflugbetrieb (IFR) gestellt.

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Die geplanten Flugbetriebsflächen der neuen SLB 05/23 und der Großteil der neuen befestigten Rollbahnen sollen nach dem geplanten Ausbau die Ausmaße und Anforderungen nach neuem Flugplatzbetriebscode 2B erfüllen. Der beantragte Ausbau der Start- und Landebahn nach Flugplatzbetriebscode 2B errechnet sich nach der aktuell gültigen NfL I-327/01. Danach werden die erforderlichen Ausmaße der Start- und Landebahnen heute als Bezugsstartbahnlänge ermittelt, wonach sich die erforderlichen Ausmaße nach der theoretischen Startstrecke eines Bemessungsflugzeuges ergeben. Das Bemessungsflugzeug (oder Auslegungsflugzeug) stellt als eine Vergleichsgröße – v. a. in Bezug auf Größe und Gewicht – das ungefähre Höchstmaß der künftig auf dem Flugplatz zu erwartenden Flugzeuge dar. Diese Festlegung für ein Auslegungsflugzeug war bislang nicht nötig. Das Auslegungsflugzeug für das der Flugplatz genehmigt werden soll, muss somit die Anforderungen an den Landeplatz repräsentieren und sollte mit seinem höchstzulässigen Startgewicht (MTOW) der derzeit genehmigten Tonnage möglichst nahe kommen. Die heute notwendigen Maße errechnen sich aus den notwendigen Startstrecken eines gewählten Bemessungsflugzeuges (festgesetzt in den jeweiligen Typenbüchern) mit der Kombination aus weiteren Zuschlägen. Die bestehende SLB 05/ 23 des Flugplatzes Strausberg ist derzeit für den Betrieb von Luftfahrzeugen bis 8 t MTOW zugelassen. Flugzeuge mit einem solchen Startgewicht gehören gem. Anlage 1 der LuftVZO der Gewichtsklasse C (5,7 bis 14 t) an. Der angestrebte Code 2B repräsentiert ca. 80 % der in der Bundesrepublik zugelassenen Flugzeuge von 5,7 bis 8 t MTOW. Als mögliches vergleichbares Bemessungsflugzeug zur Berechnung der künftigen SLB-Länge sowie zur Festlegung des Flugplatzbetriebscodes wurde für das Ausbauvorhaben des Flugplatzes Strausberg die Cessna 560 Citation Excel, welche das am zweithäufigsten zugelassene Flugzeug seiner Klasse in Deutschland ist, gewählt. Der strahlgetriebene Business-Jet mit bis zu 11 Fluggastsitzplätzen hat ein zulässiges Startgewicht von ca. 7,5 t. Für die Berechnung der neuen Ausmaße der geplan­ten SLB nach Flugplatzbetriebscode 2B wurde zudem die propellergetriebene Beechcraft 1900 zu Grunde gelegt, welche ebenfalls ein MTOW von 7,5 t besitzt und bis zu 19 Passagiere befördern kann. Unter Berücksichtigung der spezifischen Daten des strahlgetriebenen Bemessungsflugzeugs Cessna 560 ergibt sich für den Flugplatz Strausberg nach NfL I-327/01 eine theoretisch notwendige SLB-Länge von mindestens 1.264 m. Die spezifischen Parameter der propellergetriebenen Beechcraft 1900 ergeben eine theoretisch notwendige SLB-Länge von mindestens 1.354 m.

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Neben den Auswirkungen der nationalen RL NfL I-327/ 01 über die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb haben die europäischen Bestimmungen über die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen nach JAR-OPS 1 großen Einfluss auf die Ausmaße der geplanten Ausbauplanungen am Flugplatz Strausberg, da diese Regelungen bzw. die darin enthaltenen Anforderungen weit über die der NfL I-327/ 01 hinausgehen. Die Regelungen nach JAR-OPS 1 beinhalten die Forderung, dass Strahlflugzeuge – wie die als Bemessungsflugzeug gewählte Cessna 560 – bei Landungen auf trockener SLB in einer Höhe von 50 f (15,24 m) über der Pistenschwelle innerhalb von 60 % der verfügbaren Landebahnstrecke zum Stillstand kommen können muss. Da die Cessna 560 unter Normalbedingungen eine Landestrecke von 875 m benötig, folgt aus der genannten Anforderung, dass die SLB eine Mindestlänge von 1.458 m besitzen muss. Die Berechnungen auf Grund der Anforderungen nach NfL I-327/ 01 für das selbe Flugzeug ergeben dagegen eine notwendig vorzuhaltende SLB-Länge von (nur) 1.264 m, so dass die geforderte verfügbare Länge der SLB demnach um fast 200 m über den Anforderungen nach NfL liegt. Im Fall des für den VLP Strausberg verwendeten Bemessungsflugzeuges ist letztlich nach JAR-OPS 1 die bestehende SLB des Flugplatzes Strausberg mit 1.200 m zu kurz. Die Cessna 560 dürfte hier im gewerblichen Betrieb nicht uneingeschränkt verkehren. Durch die Berechnungen wird deutlich, warum die neuen Anforderungen – insbesondere auf Grund JAR-OPS 1 – zu größeren Abmessungen der verfügbaren Start- und Landebahn führen müssen. Die neuen Mindestanforderungen hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung der künftigen SLB 05/ 23 werden nach den Ausbaumaßnahmen zu einer Gesamtbahnlänge von 1.650 m führen.

Flugplatz Strausberg/ EDAY – Wirtschaftsstandort in MOL

Der Verkehrslandeplatz Strausberg (im Landkreis Märkisch-Oderland/ MOL) ist ein Unternehmen der Stadtwerke Strausberg GmbH. In 2007 wurde die heute als ‚Strausberger Flugplatz GmbH‘ bezeichnete Betreibergesellschaft aus der Stadtwerke Strausberg GmbH ausgegründet. Am Flugplatz Strausberg sind mehrere Luftfahrtunternehmen angesiedelt, die Flugausbildung und Vercharterung anbieten. Am Flugplatz werden Rund-, Foto- sowie Mess- und Taxiflüge durchgeführt. Das bekannteste Unternehmen der Luftfahrtindustrie am Flugplatz Strausberg ist der Leicht-Flugzeug­hersteller Stemme, der seine Motorsegelflugzeuge weltweit vertreibt. Mit der Vintage-Aircraft GmbH ist weiterhin ein Unternehmen am Flugplatz angesiedelt, das Rundhangars als Einstellhallen v. a. für Flugzeuge herstellt. Im zum Flugplatz zugehörigen ‚Gewerbegebiet Flugplatz’ sind des weiteren auch Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Dienstleistungsbranche angesiedelt. Das dem Flugplatz zugehörige Gewerbegebiet umfasst ca. 92.000 m², wobei bereits ca. 87.000 m² vermietet oder verkauft sind und die Auslastungsquote etwa 95 % beträgt. Je nach Erschließungsgrad sowie land- bzw. luftseitiger Anbindung kostet der Quadratmeter im Gewerbepark etwa 18,00 bis 22,50 Euro. Im Gewerbegebiet sind über 20 Unternehmen mit circa 180 Mitarbeitern angesiedelt. Das benachbarte 2,5 ha große Gewerbegebiet Strausberg-Nord wurde seit 1993 erschlossen. Insgesamt sind hier derzeit 40 kleinere Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen mit zusammen etwa 530 Arbeitsplätzen angesiedelt. Etwa 50 % des Gewerbegebietes sind verkauft bzw. durch Erbpacht vergeben. Die Gewerbeflächen des GE-Gebietes Strausberg-Nord sowie die Gewerbeflächen des Flugplatzes werden heute gemeinsam vermarktet.

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Flugplatz Strausberg/ EDAY – Infrastruktur

Der Verkehrslandeplatz Strausberg (EDAY) befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Strausberg im Landkreis Märkisch-Oderland, etwa 20 km vom östlichen Berliner Stadtrand entfernt. Ab Mitte der 1920er Jahre war Strausberg ein bedeutender Standort des Segelflugsportes, ab Mitte der 1930er Jahre bis zum Kriegsende wurde hier ein Fliegerhorst der Deutschen Luftwaffe betrieben. Bis 1952 durch sowjetische Truppen belegt, war der Flugplatz in der Folgezeit Stationierungsort der Kasernierten Volkspolizei (KVP) Luft, woraus später die Luftstreitkräfte der NVA hervorgingen. Bis 1992 von der Bundeswehr weitergeführt, erhielt der Flugplatz Strausberg 1992 den Status eines Verkehrslandeplatzes (VLP) und diente ab dieser Zeit vorrangig der Geschäfts-, Sport- und Freizeitluftfahrt. 1999 erfolgten durch den Bau eines neuen Towergebäudes, einer weiteren Abstellhalle sowie einer Luftfahrzeugtankstelle. Im gleichen Jahr wurde die Erneuerung der Befeuerungsanlagen der Start- und Landebahn realisiert. In den Jahren der zivilen Nutzung seit 1992 wurden bis 2006 etwa 8 Mio. € in den Erwerb, die Erhaltung und die bisherigen Ausbaumaßnahmen der Flugbetriebsanlagen investiert.

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Nach dem gesellschaftlichen Umbruch ab 1990 erfolgten für den Flugplatz Strausberg viele luftrechtliche Änderungen. Die erwähnte Einstufung als VLP erfolgt am 30. Juni 1992 durch Genehmigung als Landeplatz des allgemeinen Verkehrs für die Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln. Anfang 1999 wurde der – aus Zeiten der ehemaligen DDR – bestehende Baubeschränkungsbereich der Klasse B in gleicher Form und Abmessung übernommen. Ebenfalls zu Beginn 1999 wurde die Zulassung der genehmigten Luftfahrzeugarten um Luftschiffe und Flugzeuge bis zu einem zulässigen Höchstabfluggewicht (MTOW) von 8 Tonnen erweitert. Die unbefestigte Segelflugbetriebsfläche darf seit 1999 von Motorflugzeuge bis 2 t MTOW genutzt werden. In 2001 wurden die Flugplatzgrenzen geändert, das Rollbahnsystem erweitert, die ehemalige Gras-SLB 17/35 entwidmet sowie der Baubeschränkungsbereich der Klasse B an das geänderte SLB-System angepasst. Die aktuelle luftrechtliche Genehmigung beruht auf der (alten) RL für die Genehmigung der Anlage und den Betrieb von Landeplätzen für Flugzeuge (NfL I-278/ 68). Die gesamte Flugplatzanlage von Strausberg ist derzeit entsprechend der Parameter für einen Landeplatz nach Klasse 2 genehmigt. Nur die befestigte Haupt-SLB 05/23 entspricht gem. o. g. Richtlinie der Klasse 1. Die Einstufung in Klasse 1 wird nach der Richtlinie NfL I-278/ 68 (gem. Pkt. IV 1.1) dann erreicht, wenn die Länge der SLB mind. 900 m beträgt. Hinzu kommen spezielle Aufschläge für besondere geografische Voraussetzungen auf die theoretische Mindestlänge der SLB am jeweiligen Flugplatz. Die theoretische Berechnung ergibt mit allen spezifischen Aufschlägen für den Standort eine SLB-Länge von 1.070 m. Die Klasse 1 der SLB wird in Strausberg daher erreicht, weil die bestehende SLB eine Länge von 1.200 m aufweist. Die Breite der SLB 05/ 23 beträgt 28 m und entspricht damit der Klasse 2 (für die Einstufung in die Klasse 1 wäre eine Bahnbreite von mind. 30 m erforderlich). Die Tragfähigkeit der SLB sollte bei Einstufung in Klasse 1 für Flugzeuge bis 12.000 t MTOW geeignet sein. Bezüglich Länge und Tragfähigkeit genügt damit die heute bestehende Haupt-SLB den Anforderungen der Klasse 1 gem. alter Richtlinie. Der VLP Strausberg umfasst heute mit allen Flugbetriebsflächen, dem Flugplatz-Gewerbegebiet und zwei weiteren unbebauten Arealen eine Gesamtfläche von ca. 143 ha. Aktuell verfügt der Platz über zwei befestigte Vorfelder. Zum einen am Terminal mit 2 mittelgroßen Standplätzen von jeweils 40 x 50 m. Das zweite Vorfeld bildet das Hallenvorfeld mit Luftfahrzeugstandplätzen und einer Größe von insgesamt 30 x 80 m. Neben den bereits genannten baulichen Anlagen verfügt der Flugplatz über ein modernes Abfertigungsgebäude für Passagiere und Besatzungen, über Diensträume für Luftaufsicht und Mitarbeiter sowie über Konferenz- und Büroräume. Neben zwei großen Einstellhallen befinden sich am östlichen Vorfeld zudem zwei Rundhallen für die Unterbringung von Flugzeugen.

 

flyBB – neue Kooperation zw. BER und kleineren Flugplätzen

Nach internen vorab-Informationen wird am 04.09.2014 in Berlin-Adlershof eine neue Kooperation zwischen der FBB GmbH (BER) und 11 regionalen Verkehrslandeplätzen im Umland von Berlin bekanntgegeben.

Bereits im Mai diesen Jahres gab am Sonderlandeplatz Neuhardenberg ein erstes offizielles Zusammentreffen zwischen Vertretern des Flughafens Schönefeld/ BER (Hartmut Mehdorn) sowie Akteuren von Verkehrs- und Sonderlandeplätzen aus Brandenburg, bei dem vermutlich Möglichkeiten einer neuen Kooperation diskutiert wurden.

Verkehrslandeplatz EDAZ

Auch der VLP Schönhagen (EDAZ) ist Kooperationsmitglied im neuen Verein flyBB.

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