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Tegel – Betriebspflicht aufgehoben

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Im November 2020 erfolgte am Flughafen Berlin-Tegel der letzte Start eines Passagierflugzeuges. Wird nach länger als 6 Monaten kein Gebrauch von der zuvor erteilten Betriebsgenehmigung gemacht – geregelt in § 20 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – erlischt die Betriebsgenehmigung. Mit Ablauf der Frist besteht somit ab 5. Mai 2021 für den ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel keine Betriebspflicht mehr. Zum Zweck der Aufrechterhaltung der Hindernisfreiheit zur ungehinderten Nutzbarkeit der An- und Abflugbereiche, sind in der Umgebung eines Flughafens (gemäß § 12 LuftVG) Beschränkungen durch Bauschutzbereiche zu erlassen (fachplanerische Festlegungen zur Sicherung von Bauhöhenbeschränkungen). Die zuständige Baugenehmigungsbehörde darf dabei bauliche Anlagen innerhalb der festgesetzten Bauschutzbereiche nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde genehmigen. Mit Wegfall der Betriebspflicht ist somit auch der bisherigen Bauschutzbereich um den ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel nicht mehr existent.

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SXF Terminal für BER rückt näher

Der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat die Geschäftsführung/ Hartmut Mehdorn am Fr., 19.09.2014, damit beauftragt, mögliche Optionen zur Kapazitätserweiterung des künftigen BER zu untersuchen. Hintergrund ist die Überlegung seitens der FBB, den alten Terminal des Flughafens Schönefeld – entgegen der ursprünglichen Planungen und Festlegungen – künftig nun doch als zusätzliche Abfertigungskapazität in die Infrastrukturen des künftigen BER zu integrieren. Mehdorn plädiert derzeit für eine Nutzung des alten Terminals für die Abfertigung von low-cost airlines. Die Vertreter der Bundesregierung, als Anteilseigner neben den Ländern Brandenburg und Berlin, wollen das derzeitige Terminal als Bereich für die Flugbereitschaft der Bundesregierung reservieren. Die ursprünglichen Planungen sehen dabei vor, auf der westlichen Freifläche des künftigen BER einen gesonderten Regierungsterminal zu errichten.

sxf

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BER – Projekt „Testbetrieb-Nordpier“ gestoppt

Am 20.02.2014 gibt die FBB durch Pressemeldung bekannt, dass das seit 2012 angekündigte Vorhaben zum geplanten vorgezogenen Praxistest am Nordflügel des BER-Terminals endgültig verworfen wird. Geplant war hier die testweise Nutzung durch Germania. Als Grund für die Beendigung der Überlegungen zum Testbetrieb wird von der FBB Geschäftsführung/ Hartmut Mehdorn mangelnde Unterstützung seitens der drei Gesellschafter angegeben.

Die Baugenehmigung für das neue Gebäude – als nördlicher Seitenflügel des Hauptterminals – wurde bereits Anfang 2008 erteilt und hatte seit dem eine Gültigkeit von 7 Jahren. Die Baugenehmigung für den Zweck der Nutzung als Passagierterminal (Nutzung v. a. für LowCost Airlines) läuft damit regulär 2015 aus.

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